
Das HAUS GOTHENSEE bietet gesetzlich und privat versicherten Patienten eine Behandlung an. Voraussetzung eines Rehaaufenthaltes in Heringsdorf ist das Attest des Haus- oder Kinderarztes bzw. eines behandelnden Facharztes. Die Beantragung kann gleichermaßen bei der zuständigen Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger erfolgen. Ein entsprechendes Antragsformular kann sowohl bei diesen Stellen wie auch im
Beratung-Information-Service Center unseres Hauses angefordert werden. Eventuell auftretende Fragen beantworten Ihnen unsere Service-Mitarbeiterinnen gern.
Kostenlosen Service-Hotline 0800 - 22 22 456
Die Bewilligung der Rehabilitationsmaßnahme wird Ihnen schriftlich durch den Kostenträger mitgeteilt. Bitte setzen Sie sich anschließend mit den Mitarbeiterinnen des Service-Centers in Verbindung, um Terminwünsche und Anreiseformalitäten zu besprechen.
Leider wird einem Rehaantrag nicht in jedem Fall stattgegeben. Sollte dies der Fall sein, haben Sie binnen vier Wochen die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Die Unterstützung des behandelnden Arztes ist dabei stets sehr wichtig. Er sollte auf die Begründung der Ablehnung eingehen und hierbei nochmals die Bedürftigkeit einer stationären Rehabilitation dokumentieren. Dieses ärztliche Attest reichen Sie zusammen mit einem von Ihnen formulierten Widerspruchsschreiben mit Bitte um nochmalige Prüfung bei Ihrem Kostenträger ein.
Nehmen Sie auch hierfür jederzeit gern die fachmännische Unterstützung unseres Servicepersonals in Anspruch. Über die kostenlose Service-Hotline sind unsere Mitarbeiterinnen mit Herz und Know-How für Sie da.
Download Antrag auf Kostenübernahme